Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zweck
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der pro tec GmbH (nachfolgend „Verkäuferin“) und deren Abnehmer von Materiallieferungen andererseits (nachfolgend „Kunde“). Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen diesen AGB vor.
2. Geltung der Bedingungen
Der Kunde erhält mit der Eröffnung seines Kundenkontos ein Begleitschreiben und anerkennt ohne seinen Gegenbericht die ausschliessliche Geltung der AGB der Verkäuferin für den abgeschlossenen Vertrag sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden haben im Verhältnis mit der Verkäuferin keine Bedeutung.
3. Angebot und Vertragsschluss
Die Warenpräsentationen der Verkäuferin, beispielsweise in Katalogen, Prospekten oder auf dem Internet, insbesondere die Angaben zu Preis, Vorrat, Mass und Gewicht, sind freibleibende und unverbindliche Angebote. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestätigung der Verkäuferin beim Kunden eintrifft. Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschliesslich nach der Bestätigung. Nachträgliche Bestellungsänderungen sind nur gültig, wenn sie von der Verkäuferin nachträglich bestätigt wurden.
4. Preise
Die Preise sind in den Angeboten oder etwelchen separaten Vereinbarungen angegeben und grundsätzlich freibleibend. Die Verkäuferin behält sich vor, diese ohne vorherige Anzeige den Marktverhältnissen anzupassen (z.B. bei Preisänderungen von Vormaterial und/oder Fertigprodukten durch die Lieferwerke und/oder Kursänderungen und Zollerhöhungen bis zum Tage der Lieferung). Die Mehrwertsteuer, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Transportkosten sind in den Verkaufspreisen nicht inbegriffen. Die Verkäuferin hält sich an die in ihren Offerten enthaltenen Preise dreissig Tage ab deren Datum gebunden. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
5. Lieferung und Leistungszeit
Das Material reist, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitseinstellungen in den Lieferwerken oder Betriebsstörungen entbinden die Verkäuferin von der Einhaltung der genannten Termine. Ihre Termine sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten.
6. Neuwerkzeuge
Neuwerkzeuge sind Eigentum des jeweiligen Presswerkes. Das Presswerk verpflichtet sich, diese für 3 Jahre nach Erstpressung aufzubewahren. Sollten innerhalb dieser Frist keine weiteren Pressungen erfolgen, werden die Werkzeuge ohne Nachfrage verschrottet.
7. Technische Beratung, Zusicherung von Eigenschaften
Technische Beratung geben wir nach bestem Wissen und Gewissen. Sie ist jedoch unverbindlich und befreit den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Besteller verantwortlich.
Angaben über Lieferumfang, Masse, Gewichte, Werkstoffe, Aussehen und Leistungen dienen zur Bezeichnung des Liefergegenstandes und sind keine Zusicherung von Eigenschaften. Eine Zusicherung von Eigenschaften muss zu ihrer Rechswirksamkeit ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
Für etwaige Fehler im Rahmen aller von uns herausgegebenen Informationen, wie z.B. schriftliche, rechnerische, zeichnerische und mündliche Vorschläge, Entwürfe, Lösungen o.ä., die sich mit dem Zusammenbau, der Kompatibilität, der Konstruktion, der Verarbeitung, der Verwendung, der Montage und der Statik und unentgeltlich erfolgen, d.h. nicht gesondert berechnet werden, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für eventuelle fehlerhafte entgeltliche Leistungen oben erwähnter Art, die gesondert berechnet werden, haften wir im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten. Die Haftung ist auf Schadenersatz und der Höhe nach auf den vertragstypisch voraussehbaren unmittelbaren Schaden beschränkt. Sämtliche darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Keinesfalls werden dem Kunden auferlegte Vertragsstrafen jeglicher Art sowie ausgebliebende Verzinsung zurückbehaltender Mittel oder entgangener Gewinn erstattet. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindlich und enthalten keine Zusicherung über die Eigenschaften der Waren.
8. Eigentumsvorbehalt
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Verkäuferin bis zum Zeitpunkt des vollständigen Zahlungseingangs den Eigentumsvorbehalt ohne seine Mitwirkung im Eigentumsvorbehaltsregister seines jeweiligen Wohnsitzes eintragen lassen kann.
9. Zahlungsbedingungen
Wurde nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen in Schweizer Franken zahlbar und innerhalb des vereinbarten und auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsziels, ohne Abzüge zu zahlen. Die Rechnung ist innerhalb dreier Werktage zu überprüfen. Ohne Gegenbericht des Kunden gilt diese als genehmigt. Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen innert dreissig Tagen ab Fakturadatum netto zu begleichen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Vom Kunden geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung der behaupteten Mängel, befreien ihn nicht von der Zahlungspflicht. Die Verkäuferin behält sich in Abweichung der vorstehenden Zahlungsbedingungen vor, Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Die geleisteten Vorauszahlungen werden nicht verzinst. Verweigerungen der Annahme von bestellten Waren sowie in Auftrag gegebenen Dienstleistungen entbinden nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie spezielle Aufwände im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Kunden.
10. Garantieklausel / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die aktuellen AGB sind im Internet unter www.protecgmbh.ch. Als Handelsunternehmen gewährleistet die Verkäuferin die Mängelfreiheit und die fehlerfreie Funktionsweise der gelieferten Waren im Ausmass der Lieferantengarantien. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, übernimmt die Verkäuferin nicht. Alle weiteren Ansprüche einschliesslich Schadensersatzansprüche, Rückgängigmachung des Vertrages oder Preisminderung lehnt sie ab.
11. Reklamationen und Haftung für Mängel
Ist der Kunde mit einer Lieferung nicht zufrieden, dann erstattet er unverzüglich der Verkäuferin Bericht, damit sie sofort das Notwendige unternehmen kann. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert. Die Ware muss im neuwertigen unbearbeiteten Zustand zurückgegeben werden. Von der Gutschrift wird eine Umtriebsentschädigung (abhängig vom Warenwert) abgezogen. Allfällige Schnitt-, Bearbeitungs- und Beschichtungskosten werden nicht zurückerstattet. Auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Waren entstehen (Folgeschäden) wird abgelehnt. Soweit gesetzlich zulässig wird generell jede weitergehende Haftung der Verkäuferin wegbedungen, insbesondere auch für leichte Fahrlässigkeit ( siehe Art. 100 OR ). Offene Mängel müssen sofort schriftlich, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt. Bei Beanstandungen müssen Datum, Art der Sendung, Inhalt und Rechnungsnummer angegeben werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung, unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, bis spätestens aber innert drei Monaten nach Wareneingang, zur Gültigkeit schriftlich anzumelden.
12. Datenschutz / Geheimhaltung
Ohne anderslautenden und ausdrücklichen Gegenbericht erklärt sich der Kunde durch den Vertragsabschluss damit einverstanden, dass die Verkäuferin seine personenbezogenen Daten auch nach Vertragsabwicklung speichern und zu eigenen Geschäftszwecken bearbeiten darf. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde kann nach Beendigung der Vertragsabwicklung jederzeit und kostenlos verlangen, dass seine personenbezogenen Daten berichtigt oder gelöscht werden. Ergänzende Bestimmungen zu Datenschutz und Geheimhaltung finden Sie in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.protecgmbh.ch.
13. Schlussbestimmung
Der Kunde erkennt bei jeder telefonischen, mündlichen, schriftlichen und elektronischen Bestellung, diese Geschäftsbedingungen in allen Punkten an. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980. Gerichtsstand ist für beide 9434 Au (SG).
9435 Heerbrugg, März 2021